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Erbe und Vererben - ein Testament

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Erbe & Vererben – Wichtige Informationen für Angehörige

Orientierung in einer schwierigen Situation

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen Angehörige nicht nur vor der emotionalen Belastung, sondern auch vor organisatorischen und rechtlichen Fragen. Neben der Bestattung müssen Sie sich mit dem Thema Erbe & Vererbenauseinandersetzen. Wer erbt was? Welche Rolle spielt ein Testament? Und welche Rechte und Pflichten haben Erben? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick und soll Ihnen in dieser schwierigen Zeit eine erste Orientierung bieten.


Was bedeutet Erbe & Vererben?

Unter „Erbe & Vererben“ versteht man die rechtliche Nachfolge des Vermögens einer verstorbenen Person. Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände, aber auch eventuelle Schulden.

Grundsätzlich gilt:

  • Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Testament oder Erbvertrag können die Verteilung individuell regeln.
  • Pflichtteilsansprüche sichern nahen Angehörigen auch bei Enterbung einen Anteil.

Gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erben gemeinsam mit Kindern.
  2. Kinder und Enkel erben zu gleichen Teilen.
  3. Gibt es keine Kinder, treten Eltern und Geschwister in die Erbfolge ein.
  4. In weiterer Linie folgen Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins.

Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass das Erbe in geordneten Bahnen weitergegeben wird.


Testament und Erbvertrag

Wer sicherstellen möchte, dass der Nachlass nach eigenen Wünschen verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen.

  • Ein Testament kann handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden.
  • Ein Erbvertrag ist nur über einen Notar rechtsgültig und bindet die Vertragspartner.

Ein Testament ermöglicht es, neben den gesetzlichen Erben auch andere Personen oder Organisationen zu bedenken.


Rechte und Pflichten der Erben

Erben treten nicht nur in die Rechte, sondern auch in die Pflichten des Verstorbenen ein. Das bedeutet:

  • Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände gehen auf die Erben über.
  • Schulden müssen ebenfalls übernommen werden. In solchen Fällen können Erben das Erbe ausschlagen.
  • Pflichtteil: Ehepartner, Kinder oder Eltern haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil, auch wenn sie enterbt wurden.

Erbe & Bestattung – welche Verbindung besteht?

Das Thema Erbe & Vererben ist eng mit der Organisation der Bestattung verbunden. Oft müssen Angehörige schon während der Trauerphase finanzielle und rechtliche Entscheidungen treffen. Ein erfahrener Bestatter kann Sie entlasten, indem er nicht nur die Bestattung organisiert, sondern auch bei ersten Fragen zum Nachlass auf die richtigen Ansprechpartner verweist.


Nachlassregelung zu Lebzeiten

Viele Menschen möchten ihre Angehörigen entlasten, indem sie schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen. Möglichkeiten sind:

  • Erstellung eines Testaments
  • Abschluss eines Erbvertrags
  • Schenkungen zu Lebzeiten, um den Nachlass zu gestalten
  • Bestattungsvorsorge, um finanzielle und organisatorische Fragen im Voraus zu klären

Solche Schritte helfen, Streit zu vermeiden und geben Angehörigen Sicherheit.


Fazit: Klarheit und Sicherheit im Trauerfall

Das Thema Erbe & Vererben wirft viele Fragen auf – besonders in der emotional belastenden Zeit nach einem Todesfall. Ein klar geregelter Nachlass entlastet die Angehörigen und sorgt für Sicherheit. Die Trauerhilfe Littig steht Ihnen einfühlsam zur Seite – sowohl bei der Organisation der Bestattung als auch bei den ersten Schritten in Nachlassfragen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie vertrauensvoll und begleiten Sie in dieser schweren Zeit.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erbe & Vererben

1. Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, bei der die nächsten Angehörigen erben.

2. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen Eltern haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil.

3. Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, insbesondere wenn Schulden bestehen, können Sie das Erbe innerhalb einer Frist ausschlagen.

4. Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament kann allein verfasst werden, ein Erbvertrag muss notariell geschlossen werden und ist bindender.

5. Hilft der Bestatter auch bei Erbfragen?
Ihr Bestatter übernimmt die Organisation der Bestattung und verweist Sie auf die zuständigen Stellen, die in Erbsachen beraten.

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